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Neues zur Forschungszulage

Die Überarbeitung des bereits gut bekannten und von Unternehmen in Anspruch genommenen Forschungszulagengesetzes gehörte zu einer der in Meseberg vorgestellten Steuererleichterungen des Wachstumschancengesetztes. Die Guten Neuigkeiten:
es soll beschlossen werden, die Bemessungsgrenze ohne zeitliche Begrenzung von 4 Millionen auf 12 Millionen pro Jahr zu verdreifachen und auch Investitionskosten anteilig zu fördern. Die Förderung von 25% auf eigene Personalkosten und Unteraufträge bleibt bestehen, mit einem Bonus für die kleinen und mittleren Unternehmen (bis 250 Mitarbeitende): hier darf die Förderquote sogar 35% betragen. Bei Fragen und Unterstützungsbedarf wenden Sie sich gerne an uns.