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ABGELAUFEN - BMBF - Förderung von präklinischen Studien

Die neue BMBF-Ausschreibung mit dem Titel „Konfirmatorische präklinische Studien“ hat die Brückenbildung zwischen biomedizinischer Laborforschung und präklinischer bzw. klinischer Entwicklung zum Ziel. Es können Anträge zu 3 verschiedenen Modulen gestellt werden:
Modul 1: Konfirmatorische präklinische Studien Gefördert werden wissenschaftsinitiierte, prospektive, kontrollierte präklinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis eines klinisch relevanten therapeutischen Ansatzes. Mit diesen konfirmatorischen Studien sollen die in explorativen Studien erzielten Ergebnisse daraufhin überprüft werden, ob sie sich für anschließende präklinische Entwicklungsschritte und eine Überführung in klinische Studien eignen oder ob weitere, grundlegende Forschung notwendig ist. Ziel ist der effiziente Transfer der präklinischen Ergebnisse in die Anwendung.
Die Validierung eines erfolgversprechenden therapeutischen Ansatzes muss in Krankheitsmodellen erfolgen, die eine Relevanz für die jeweiligen Erkrankungen des Menschen besitzen und eine Vorhersage für die Wirksamkeit der Substanz oder des Verfahrens ermöglichen.
Das BMBF beabsichtigt, Tierversuche zu vermeiden und fördert auch Projekte, die Alternativmethoden einsetzen.

Modul 2: Systematische Übersichtsarbeiten und Metaanalysen Gefördert werden systematische Übersichtsarbeiten und Metaanalysen von präklinischen Studien nach internationalen Standards zur Analyse der Evidenzlage der präklinischen Forschung in einem bestimmten Krankheitsgebiet.

Modul 3: Wissenschaftliches Begleitprojekt Das Begleitprojekt soll die methodische Qualität der Projekte während der Laufzeit unterstützen.

Generell müssen die vorgesehenen Untersuchungsmethoden bereits bei Antragstellung erfolgreich etabliert sein. Bei konfirmatorischen präklinischen Studien (Modul 1) sind relevante Vorarbeiten zum Krankheitsbild vorzulegen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Unternehmen werden die projektspezifischen Kosten mit bis zu 50% gefördert. Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten eine Unterstützung von bis zu 100% ihrer zusätzlichen projektspezifischen Ausgaben bzw. Kosten. Internationale Partner können am Projekt teilnehmen, müssen jedoch ihre Förderung über ihre nationalen Programme sicherstellen.

Die Projektlaufzeit variiert je nach Modul: Modul 1 bis zu 3 Jahre, Modul 2 bis zu 2 Jahre und Modul 3 bis zu 4 Jahre. Für Projekte, die Modul 1 adressieren, sind in der ersten Stufe Projektskizzen vorzulegen, wohingegen für die Module 2 und 3 direkt Vollanträge einzureichen sind. Die Einreichungsfrist für ALLE Module ist der 28. März 2019.