ConsulTech Logo

ABGELAUFEN - Praxisverändernden klinischen Studien zur Prävention, Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen

n der neuen BMBF-Fördermaßnahme „Praxisverändernde klinische Studien zur Prävention, Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen“ werden Vergleichs- und Optimierungsstudien mit hohem Potenzial zur Verbesserung der Praxis in der Prävention, Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen unterstützt. Wissenschaftsinitiierte, multizentrische, prospektive, kontrollierte klinische Studien zur Überprüfung und Verbesserung der Praxis in der krebsbezogenen Gesundheits- und Krankenversorgung werden gefördert. Jede Studie muss dabei eine präventive, diagnostische oder therapeutische Intervention an Patienten beinhalten und eine konfirmatorische Zielsetzung aufweisen.
Die Förderung der Studien erfolgt in zwei Phasen:
  • Konzeptentwicklungsphase (wissenschaftliche Entwicklung des Studienkonzeptes unter Beachtung relevanter Interessensgruppen, vor allem von Patienten bzw. -vertretungen)
  • Realisierungsphase (Umsetzung und Ergebnisverwertung der konfirmatorischen, multizentrischen klinischen Studie); ggf. mit vorgeschalteter Machbarkeitsstudie (z. B. für Operationalisierung patientenrelevanter Endpunkte, Erprobung patientenrelevanter Therapieregimen, Nutzenabschätzung der neuen Therapie, Dosisfindung und/oder Abschätzung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses)

Nicht gefördert werden:
  • insgesamt rein explorativ verbleibende Studien (zur Vorbereitung einer konfirmatorischen Studie)
  • Studien, an deren Ergebnissen Unternehmen ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse haben
  • klinische Zulassungsstudien für neue Arzneimittel (Phase III)

Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Gesundheitsversorgung werden gefördert. Unternehmen erhalten einen Zuschuss von 50 % ihrer projektbezogenen Kosten. Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden mit bis zu 100 % ihrer zusätzlichen Ausgaben/Kosten gefördert.

Die Projekte in der Konzeptentwicklungsphase sollen max. 7 Monate dauern; die Realisierungsphase bis zu 4 Jahre (max. 8 Jahre nach erneuter Bewertung). Eine mögliche Machbarkeitsstudie bis zu 2 Jahre kann der Studie vorgeschaltet werden.

Für die Konzeptentwicklungsphase sind Vollanträge bis spätestens 13. Mai 2019 einzureichen. Die Beantragung der Anschlussförderung für die Realisierungsphase erfolgt am Ende der Konzeptentwicklungsphase.

Zurück zur Übersicht