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ABGELAUFEN - BMBF-Ausschreibung: Targetvalidierung für die pharmazeutische Wirkstoffentwicklung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dieser Maßnahme Vorhaben, die den Grundstein für die Entwicklung innovativer Arzneimittel legen. Dabei sollen Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung so weiterentwickelt werden, dass sie zielgerichteter und schneller Eingang in die Wirkstoffforschung und -entwicklung finden können. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte, die Targets unter industrierelevanten Aspekten validieren. Die Validierung kann sowohl in-vitro als auch in-vivo erfolgen, wobei die Targets keiner indikationsbezogenen Einschränkung unterliegen.
Es werden Validierungsprojekte gefördert, in denen mindestens zwei der folgenden Inhalte bearbeitet werden:
 
Für nicht übertragbare als auch übertragbare Krankheiten:
  • Untersuchungen, ob sich das Target zur Manipulation durch einen Wirkstoff eignet (Nachweis der „Druggability“ des Targets)
  • Ermittlung der dreidimensionalen Struktur des Targetmoleküls bzw. eines Target-Wirkstoff-Komplexes
  • Etablierung geeigneter targetspezifischer biochemischer Assaymethoden, z. B. für die Verwendung in Target-assoziierten Hochdurchsatzscreenings
  • Machbarkeitsnachweis durch Generierung eines ersten Wirkstoffmoleküls und Testung dessen Wirksamkeit

Für nicht übertragbare Krankheiten:
  • Nachweis, dass die Modulation des Targets keinen pathologisch relevanten Einfluss auf physiologische Abläufe im menschlichen Organismus hat
  • Identifizierung und Validierung eines targetspezifischen Biomarkers, mit dem therapeutische Effekte überprüft werden können
  • Modellierung von potenziellen Gegenanzeigen/Nebenwirkungen bei der Manipulation des Targets, z. B. mithilfe der Phänotypausprägung in in-vivo-Modellen (Krankheitsmodell, transgene und Knock-out-Modelle

Für übertragbare Krankheiten:
  • Nachweis, dass mit der Modulation des Targets eine breite Anwendung in einer Reihe von infektiösen Erregern bzw. eine spezifische Anwendung für Erreger mit höchstem medizinischen Bedarf erzielt werden kann
  • Nachweis, dass das Target im Erreger kein pathologisch relevantes Äquivalent im menschlichen Wirtsorganismus hat
  • Untersuchungen zur möglichen Resistenzentwicklung über eine Targetmodifikation durch den Erreger und deren Auswirkungen auf die Eignung des Targets als Zielstruktur für neue Antiinfektiva
  • Nachweis, dass über ein immunmodulierendes Target eine antiinfektive Wirkung in einer Reihe von infektiösen Erregern bzw. eine spezifische Anwendung für Erreger mit höchstem medizinischen Bedarf erzielt werden kann
  • Nachweis, dass über ein immunmodulierendes Target die antiinfektive Wirksamkeit eines weiteren Wirkstoffs, der den Erreger direkt angreift, signifikant verbessert werden kann.

Standardisierte Arbeiten können im Projekt durch Dienstleister mit Expertise in der präklinischen Forschung und Entwicklung (z. B. als Unterauftrag) durchgeführt werden. Das Screening zum Auffinden neuer Wirkstoffe sowie die Wirkstoffoptimierung sollten nicht Schwerpunkt der Projekte sein.
 
Die Födermaßnahme sieht vor, dass die Projekte zur Targetvalidierung insbesondere an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) von einem industriell erfahrenen Mentor begleitet werden.
 
Unternehmen (insb. KMU) sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden gefördert. Unternehmen erhalten einen Zuschuss von 50 % ihrer projektbezogenen Kosten. Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden mit bis zu 100 % ihrer zusätzlichen Ausgaben/Kosten gefördert.
 
Die Laufzeit der Vorhaben soll zwei Jahre betragen.
 
Die Frist zur Einreichung englischsprachiger Projektskizzen ist der 23. April 2019.