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ABGELAUFEN: BMBF-Ausschreibung: Zivile Sicherheit - Prävention und schnelle Hilfe bei biologischen Gefahren

Gefördert werden deutsch-französische bilaterale Verbundprojekte, die innovative Lösungen erforschen, um die Prävention, Detektion und Bewältigung biologischer Gefahrenlagen zu verbessern. Die Forschungsprojekte können aktuelle oder erwartete Gefahren, die auf natürlichen oder intentionellen Ursachen beruhen, adressieren und müssen einen deutlichen Mehrwert für die deutsch-französische Zusammenarbeit in der zivilen Sicherheitsforschung erbringen.
Projektvorschläge sollen neue Lösungen entwickeln oder vorhandene Lösungen in zielgerichtete Ansätze zur Prävention und Bewältigung biologischer Gefahrenlagen integrieren und dabei eines oder mehrere der folgenden Themen behandeln:
  • Detektion, Identifikation und Analyse biologischer Gefahren (z. B. Optimierung der mobilen Vorort-Analytik), mikrobiologische Forensik, Tatortarbeit in biologisch kontaminierter Umgebung, Umgang mit und Desinfektion von kontaminierten Beweismitteln, Integration verschiedener Diagnose-Tools und Datenbanken sowie molekularer Forensik in ein kohärentes Detektions- und Warnverfahren, einschließlich Anleitung und Training
  • innovative Umgangsmethoden bezüglich biologischer Agenzien, Anti-Vektor-Technologien und Breitbandimpfungen bei akuten Krankheitsausbrüchen
  • Strategien und Verfahren für Einsatzkräfte und Gesundheitsbehörden für die schnelle Bereitstellung von antiviralen Agenzien und Impfstoffen für die schnelle Hilfe bei existierenden, aufkommenden und neuen Bedrohungen, zum Beispiel Verfahren zur Zusammenarbeit und Kommunikation sowie zum grenzüberschreitenden Austausch von biologischen Agenzien
  • Modellierung der Ausbreitung von Pathogenen und Simulation von Infektionsrisiken, Szenarien und Prozeduren für optimales Krisenmanagement
  • öffentliche Akzeptanz von Präventions- und Reaktionsmaßnahmen (z. B. Quarantänen oder Notimpfungen in außergewöhnlichen Gesundheitslagen)

Antragsberechtigt für die deutsch-französischen Verbünde sind Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie Anwender im Sinne dieser Richtlinie: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Kommunen, Betreiber kritischer Infrastrukturen (z. B. Labore, medizinische Einrichtungen etc.), Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Katastrophenschutz etc.), Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft. In besonderen Ausnahmefällen können auch Verbünde mit ausschließlich deutschen Partnern gefördert werden.

Die Projektpartner reichen in der ersten Stufe über den Koordinator eine englischsprachige Projektskizze aller deutschen und französischen Partner (maximal 25 Seiten) bis spätestens 10. September 2019 ein.