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BMBF: KMU-innovativ / Biomedizin

Mit der neuen BMBF-Fördermaßnahme sollen Projekte aus dem Bereich Arzneimittelentwicklung gefördert werden. Die Projektergebnisse sollen zur Heilung, Linderung oder Prävention menschlicher Krankheiten beitragen und langfristig die gesundheitliche Versorgung verbessern. Der Schwerpunkt liegt auf der Erforschung innovativer Wirkstoffe und wirksamer sowie sicherer Arzneimittel bis in die klinische Phase IIa. Dazu zählen auch niedermolekulare Verbindungen („small molecules“), Arzneimittel für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products (ATMPs): Gentherapeutika, somatische Zelltherapeutika oder biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte) sowie Impfstoffe. Die Maßnahme ist indikationsoffen und auch Projekte, die das Repurposing bekannter Wirkstoffe zum Thema haben, sind förderfähig.
Folgende Anwendungsfelder werden in der Bekanntmachung beispielhaft genannt:
  • Entwicklung, Optimierung und Automatisierung von Screeningverfahren für die Wirkstoffentwicklung, insbesondere auch das Screening nach neuen Leitstrukturen oder Optimierung von bereits bestehenden Leitstrukturen
  • Entwicklung von Plattformtechnologien für die Arzneimittelentwicklung
  • Entwicklung von experimentellen Krankheitsmodellen für die Arzneimittelentwicklung
  • Entwicklung von Methoden zur Analyse oder Verbesserung der Pharmakokinetik, der Pharmakodynamik und des Sicherheitsprofils eines Wirkstoffs, die deutliche Vorteile gegenüber vorhandenen Lösungen zeigen und dazu dienen, das Potenzial des Wirkstoffs auszuschöpfen oder dessen Einsatz erst möglich zu machen
  • Entwicklung von Arzneimitteln mit Hilfe von Technologien der künstlichen Intelligenz
  • Entwicklung von Vorhersagemodellen für die Analyse von Wirksamkeit und Sicherheit von Wirkstoffen
  • Herstellung von Prüfpräparaten nach Good Manufacturing Practice (auch durch Auftragsvergabe)
  • präklinische Entwicklung bis zur Entwicklung eines klinischen Wirkstoffkandidaten bis zum klinischen Proof-of-Concept (klinische Studien bis einschließlich Phase IIa sind förderfähig)
Antragsberechtigt sind KMU, im Rahmen von Verbundprojekten auch weitere Partner, z. B. mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Das Vorhaben soll durch ein KMU koordiniert werden, die Förderquote beträgt 50-80% bei einer möglichen Laufzeit von 3 Jahren. Die Einreichungsfrist für die erste Stufe ist der 15.10.2022. In Zukunft soll es für diese Richtlinie zwei Einreichungsmöglichkeiten pro Jahr geben.