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BMBF fördert „Neue Therapieoptionen durch innovative Medizintechnik“

Die BMBF-Förderrichtlinie „Neue Therapieoptionen durch innovative Medizintechnik“ zielt darauf ab, die Patientenversorgung durch die Entwicklung innovativer Medizinprodukte zu verbessern und gleichzeitig die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Medizintechnik zu stärken. Es werden Verbundprojekte gefördert, an denen Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kliniken und Versorgungseinrichtungen beteiligt sind. Das Hauptziel besteht darin, neue marktfähige medizintechnische Therapielösungen zu entwickeln, die einen nachgewiesenen medizinischen Bedarf adressieren und einen bedeutenden Fortschritt in der therapeutischen Versorgung ermöglichen. Die Förderung konzentriert sich u. a. auf folgende Bereiche:

  1. Ersatz von Pharmazeutika: medizintechnische Lösungen, die bestehende medikamentöse Therapien durch einen Eingriff oder ein Medizinprodukt ersetzen bzw. die Dosierung von Arzneimitteln dauerhaft deutlich reduzieren
  2. Schonendere Interventionen: das Reduzieren von Traumata, ein deutlich verbessertes Ergebnis bei möglichst reduzierter Invasivität, eine erhöhte Sicherheit von Eingriffen sowie die Verkürzung von Operationszeiten und Anschlussmaßnahmen sowie des Heilungsverlaufs
  3. Ersatz von Operationen: durch nicht-operatives Vorgehen sollen Operationen vermieden werden und damit das Komplikationsrisiko erheblich gesenkt werden (z. B. mittels perkutaner Verfahren)
  4. Neuartige Therapieverfahren: verbesserte Therapien durch erhebliche Fortschritte methodischer Art oder erstmalige Kombination von Ansätzen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind reine Softwarelösungen sowie die ausschließliche Entwicklung von Apps (digitale Medizinprodukte).
Die Projekte können sowohl wissenschaftlich-technologische Fragestellungen als auch präklinische Untersuchungen und frühe klinische Machbarkeitsstudien umfassen.
Für die Förderung steht ein Budget von 20 Mio. Euro zur Verfügung. Pro Projekt ist eine Förderung i. H. v. 1-2 Mio. Euro vorgesehen.
Die industriegeführten Verbundprojekte sollen auf eine Dauer von 3 Jahren angelegt werden und Partner entlang der gesamten Wertschöpfungskette einbeziehen.
Das Verfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind dem Projektträger bis zum 31.08.2023 10-seitige Projektskizzen vorzulegen.
Suchen Sie noch einen Partner zur Verwirklichung Ihrer Projektidee, dann unterstützen wir Sie, ein wettbewerbsfähiges Konsortium zusammenzustellen, die Antragsunterlagen zu erstellen und Ihr erfolgreiches Projekt während seiner gesamten Laufzeit bis zum Abschlussbericht zu begleiten, damit Sie sich auf Ihre wissenschaftliche Arbeit fokussieren können.