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BMBF fördert die Gründung innovativer Start-ups (Mensch-Technik-Interaktion)

Mit der neuen Richtlinie fördert das BMBF Start-ups im Bereich Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI).
 
Im Modul 1 wird die Ausgründung von Start-ups in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gefördert. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse zu erhöhen. Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung. Diese drei Themenfelder werden gefördert:
  • Gesundes Leben (u. a. interaktive körpernahe Medizintechnik, intelligente Präventionslösungen und Pflegetechnologien)
  • Digitale Gesellschaft (u. a. intelligente Assistenz, Robotik, Technologien für das Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände und Interaktionskonzepte)
  • Intelligente Mobilität (u. a. Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung, vernetzte Mobilitätslösungen und Nutzererleben)Im Modul 2 sollen gegründete Start-ups in der Forschung und Entwicklung gefördert werden.
Dabei werden technologieübergreifende und anwendungsbezogene Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben unterstützt. Start-ups werden entweder in Form eines Tandems mit der „Mutter“-Hochschule/Forschungseinrichtung, als Einzelvorhaben oder im Verbund mit anderen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen gefördert. Zusätzlich zur technischen Umsetzung wird die unternehmerische Weiterqualifizierung und das Coaching von Start-ups bis maximal 10.000 Euro gefördert.
 
Förderhöchstsumme für Start-ups pro Projekt sind 400.000 Euro. Die Vorhaben sollten eine Laufzeit von 18 bis 36 Monate aufweisen. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Die Einreichungsfristen für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.