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Steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungvorhaben ab 2020 möglich!

Der Staat gewährt eine Forschungszulage auf Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen von Unternehmen.

Durch das am 1.1. 2020 in Kraft getretene Forschungszulagengesetz (FZulG) ist eine steuerliche Förderung für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die F&E Vorhaben durchführen, auch solche, die sich in der Verlustphase befinden (z.B. Start-ups), möglich.

Berücksichtigt werden alle Arten von F&E ohne Einschränkung auf Branchen oder Tätigkeiten (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung) sowie Auftragsforschung, die im Inland, in EU-Mitgliedsstaaten oder EWR-Mitgliedsländern durchgeführt werden.

Die steuerliche Förderung beträgt 25 % der Löhne und Gehälter bei eigenbetrieblichen F&E Vorhaben und 15% bei Forschungsaufträgen. Die Forschungszulage ist auf eine Maximalhöhe von 500.000 Euro pro Wirtschaftsjahr und Unternehmen begrenzt und ist antragspflichtig. Die Beantragung sieht eine Förderfähigkeits-Bescheinigung des F&E Vorhabens sowie einen überprüfbaren Dokumentationsnachweis vor.

Anspruchsberechtigte stellen einen Antrag beim zuständigen Finanzamt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die FuE Aufwendungen angefallen sind. Im Antrag sind die Vorhaben und die Kosten genau darzustellen. Außerdem ist für jedes F&E Projekt eine Bescheinigung beizufügen, die besagt, dass die Voraussetzungen für die steuerliche Förderung vorliegen. Diese Bescheinigung muss bei der Bescheinigungsstelle beantragt werden und wird nach erfolgreicher Prüfung ausgestellt.

Beginnen Sie schon heute mit der Sicherung der steuerlichen Förderung für Ihr F&E Vorhaben! Lassen Sie sich von uns zur Vorbereitung auf die Anträge beraten. Wir entwickeln Ihr maßgeschneidertes Dokumentationskonzept und begleiten Sie bei der Antragstellung.

Für weitere Details schauen Sie bitte auf www.forschungszulage.biz

UPDATE: Die Maximalhöhe wurde auf 1 mio € erhöht!!!!