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Neue ZIM-Richtlinie mit höheren Fördersummen

Die ab 2020 geltende neue BMWi-Richtlinie des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) sieht sowohl höhere Fördersummen bei allen Fördermodulen sowie bessere Zugangsbedingungen für kleine und junge Unternehmen oder Erstantragsteller vor.
Im Wesentlichen wurde die bewährte Struktur des branchen- und technologieoffenen ZIM-Programmes beibehalten. ZIM fördert kleine und mittelständische Unternehmen in Einzelprojekten oder in Kooperationsprojekten mit anderen Unternehmen und/oder Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen. Einige Module wurden neu in die Richtlinie integriert, um z. B. jungen Unternehmen und Erstinnovatoren den Zugang zur Förderung zu erleichtern oder Unternehmen in strukturschwachen Gebieten besser zu unterstützen.
 
NEU: Jetzt auch Förderung von
  • Durchführbarkeitsstudien von jungen Unternehmen (bis 10 Jahre nach Gründung), Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter) und Erstantragsteller
  • mittelständischen Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern, wenn sie mit einem KMU kooperieren

NEU: Erhöhung der förderfähigen Kosten
  • Einzelprojekte bis zu 550.000 Euro
  • Kooperationsprojekte bis zu 450.000 Euro bei Unternehmen und 220.000 Euro bei kooperierenden Forschungseinrichtungen
  • Innovationsnetzwerke bis zu 420.000 Euro (national) und 520.000 Euro (international)
  • Leistungen zur Markteinführung bis zu 60.000 Euro

Eine Antragstellung in der neuen ZIM-Förderrichtlinie, die die am 31.12.2019 ausgelaufene Fördermaßnahme ersetzt, wird voraussichtlich ab dem Ende des 1. Quartals 2020 möglich sein, nachdem die Projektträgerschaft für das neue Programm bekannt ist.

Formulieren Sie bereits jetzt Ihre Projektidee. Wir beraten und unterstützen Sie und Ihre Kooperationspartner bei der Erstellung und Einreichung der Antragsunterlagen.