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Forschungszulage

In diesem Programm werden Forschungs- und Innovationsvorhaben gefördert, die bereits begonnen haben. Löhne und Gehälter für entsprechende Projekte sowie Kosten für Aufträge können gefördert werden.
Damit Ihre Forschung auch als Forschung anerkannt wird, muss die Beschreibung nach den Kriterien des Frascati-Katalogs formuliert werden.
Genau hier unterstützen wie Sie mit unserem aus zahlreichen erfolgreichen Anträgen gesammelten Expertenwissen:
Voraussetzungen:
  • Alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind förderfähig, wenn Sie den Kriterien entsprechen.
  • Vorhaben dürfen erst nach dem 1. Januar 2020 begonnen worden sein
  • Ein Antrag kann vor, während oder nach dem betreffenden Wirtschaftsjahr gestellt werden.
  • Anspruchsberechtigt sind alle steuerpflichtigen Unternehmen: kleine und mittlere Unternehmen profitieren besonders
  • Auch Unternehmen in der Verlustphase (z. B. Start-ups) werden gefördert
Was wird bezuschusst?
  • 25% der entstandenen Personalkosten
  • 15% der Kosten für Forschungsaufträge in der EU/EWR
  • Die höchstmögliche Forschungszulage pro Wirtschaftsjahr und Unternehmen beträgt 1 Million Euro
Wir definieren mit Ihnen die Forschungsprojekte für die Forschungszulage und erstellen aus Ihren Unterlagen die wissenschaftlich-technischen Projektbeschreibung. Mehr Details finden Sie hier.