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Steuerliche Forschungszulage - Aus der Praxis

Die FZ ist eine Steuerrückerstattung. Sie können diese Förderung aber auch erhalten, wenn Sie zu wenige oder keine Steuern zahlen. Dann wird Ihnen einfach der Differenzbetrag oder der vollständige Betrag ausgezahlt. Das macht diese Förderung auch für Unternehmen in der Verlustphase wie z. B. Start-ups interessant.

Wenn Sie mehrere Projekte haben, für die Sie die FZ beantragen wollen, müssen Sie ein wichtiges Detail beachten. Im ersten Schritt beantragen Sie bei der Bescheinigungsstelle die Bescheinigung auf Forschungszulage. Das können Sie für verschiedene Projekte tun. Doch wenn Sie sich im zweiten Schritt das Geld vom Finanzamt zurückerstatten lassen wollen, dann müssen Sie aufpassen: Das Finanzamt zahlt die FZ nur ein Mal für jedes Wirtschaftsjahr aus. Sie sollten sich also sicher sein, dass Sie alle Projekte und Bescheinigungen für das entsprechende Wirtschaftsjahr zusammen haben. Es heißt also, Bescheinigungen sammeln und den Überblick behalten, für welche Projekte die FZ für das betreffende Wirtschaftsjahr beantragt werden soll.
 
Seit September 2020 können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) – die „App auf Rezept“ - verordnet werden, in Folge gab es einen Anstieg der Entwicklungen von DiGAs. Das haben wir auch an den Anfragen zu Fördermöglichkeiten für DiGAs bemerkt. Auch sie eigenen sich für die Förderung durch die Forschungszulage. Für die positive Bewertung der DiGA ist ein direkter Patientenbezug notwendig und in einer klinischen Studie muss nachgewiesen werden, dass es einen positiven Versorgungseffekt durch die DiGA gibt. Klinische Studien eignen sich fast immer sehr gut für die Forschungszulage, da hier ganz klar ein Forschungsrisiko besteht (die Studie kann ja auch keinen oder einen negativen Effekt der DiGA zeigen). Man muss nur aufpassen, dass die Rechnungen von potentiellen Unterauftragnehmern aus dem europäischen Wirtschaftsraum gestellt werden.
 
Wenn Ihr Forschungs- oder Entwicklungsprojekt scheitert, ist das natürlich ärgerlich. Aber das Risiko des Scheiterns ist ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung, ob die Bescheinigungsstelle ein Projekt als Forschung und Entwicklung anerkennt oder nicht. Ist dieses Risiko eingetreten, können Sie trotzdem einen Antrag auf FZ stellen. Damit können Sie wenigstens einen Teil der entstandenen Kosten erstattet bekommen – ein kleiner Trost.

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