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Fördermöglichkeiten im Bereich Medizintechnik

Die neue Europäische Medizinprodukteverordnung hat einige Hersteller von etablierten Medizinprodukten vor gravierende Probleme gestellt. Die Anforderungen an Medizinprodukte werden zum Teil deutlich verschärft. Zahlreiche Produkte werden infolge der neuen Verordnung schon jetzt vom Markt genommen, viele weitere (bereits seit Jahren zugelassene) werden spätestens 2024 verschwinden. Sie als Hersteller stehen vor der Herausforderung, dass Sie bei fehlenden klinischen Daten diese mit teuren klinischen Nachprüfungen erheben müssen. Wenn Sie davon betroffen sind, könnte die Forschungszulage eine finanzielle Erleichterung bedeuten.
Wenn Sie die Prüfung nach dem 2. Januar 2020 begonnen haben, können Sie 25% der eigenen Personalkosten und 15% für vergebene Aufträge – auch rückwirkend - zurückerhalten. Wir begleiten Sie durch den Antragsprozess und helfen Ihnen, so viele Kosten wie möglich erstattet zu bekommen. Das funktioniert sogar, wenn Sie mit der klinischen Prüfung nicht erfolgreich waren. Wenn Sie also entsprechende Arbeiten leisten oder leisten müssen, sprechen Sie uns an, es lohnt sich sehr.
 
Auch für neue Medizinprodukte ist der Weg auf den Markt lang und steinig. Für kürzlich durchgeführte oder laufende Projekte können Sie auch die Forschungszulage in Anspruch nehmen. Doch spannender, weil finanzkräftiger, sind die Fördermaßnahmen für Projekte in der Planungsphase. So können Sie in der Maßnahme „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“ für F&E-Vorhaben im Bereich klinischer Validierung finanzielle Unterstützung bekommen. Dabei muss es sich um Medizinprodukte der Risikoklassen IIa, IIb und III oder um In-vitro-Diagnostika der Risikoklassen B, C und D handeln. Sie erhalten die Förderung auch für die notwendigen projektbegleitenden Mitarbeiterqualifizierungen in Ihrem Unternehmen, was sehr attraktiv sein kann. Die Förderquote beträgt 50%, und einreichen können Sie den Antrag jederzeit. Begutachtet werden die eingegangenen Anträge einmal im Quartal. Diese Maßnahme eignet sich für Produkte kurz vor der Zulassung. Wenn Sie noch in der Entwicklung sind, finden Sie im „KMU innovativ: Medizintechnik“ die passende Fördermöglichkeit. Für maximal 3 Jahre können Sie bis 65% Ihrer Gesamtkosten fördern lassen. Alleine oder im Verbund mit Forschungseinrichtungen oder Unternehmen können Sie jederzeit einen Antrag stellen. Der Antragsprozess ist zweistufig, die eingegangenen Anträge werden zwei Mal im Jahr – Mitte April und Mitte Oktober – begutachtet. Wenn Ihnen das zu weit in der Zukunft liegt und Sie schneller eine Förderung brauchen, können wir das ZIM-Programm empfehlen. Hier dürfen Sie sogar nach Einreichung des Antrags schon einmal auf eigenes Risiko mit Ihrem Vorhaben beginnen. Die Einreichung ist jederzeit möglich. Mit beiden Programmen haben wir viel Erfahrung, was dazu führte, dass wir die Mehrheit der Anträge zum Erfolg führen konnten.
 
Einen etwas längeren Atem und ein großes internationales Konsortium brauchen Sie für ein Projekt im Horizon Europe Programm. Dafür bekommen Sie hier eine Förderung von 100% und internationale Aufmerksamkeit. Im eben veröffentlichten Arbeitsprogramm der EU findet sich der Aufruf zu „Advanced biomaterials for the Health Care”. Darunter wird eine ganze Reihe an möglichen Entwicklungen aufgezählt: fortschrittliche injizierbare Biomaterialien, fortschrittliche biokompatible Materialien, die gedruckt oder injiziert werden können, technische Strategien für neue Eigenschaften, Biomaterialien mit antibakteriellen Eigenschaften, Biomaterialien auf Basis natürlicher und synthetischer Polymere, Knochenzemente, Bio- und Keramiken und Elektronik oder biologisch absorbierbare Biomaterialien. Gefördert werden soll die Forschung von der Entwicklung im Labor bis zum Prototypen. Ein Konsortium bekommt eine Förderung von 6-8 Millionen Euro. Wenn Sie hier ein Vorhaben planen, haben Sie viel Zeit: Der Call wird erst im September 2023 veröffentlicht und die erste Deadline des zweistufigen Verfahrens liegt Anfang Februar 2024. Genug Zeit, um vielleicht auch noch die Anschubfinanzierung für die Konsortialbildung und das Erarbeiten des Antrags mitzunehmen. Für Details melden Sie sich einfach bei uns, wir sind auch gerne aktiver Management-Partner in solchen Konsortien.