Neuerungen bei der steuerlichen Forschungszulage
15/05/24 10:58 Gespeichert in:BMWK | Forschungszulage
Die steuerliche Forschungszulage ist nach wie vor eine sehr gute Möglichkeit zur Förderung der F&E-Kosten, die mit den aktuellen Neuerungen für kleine und mittlere Unternehmen sogar noch attraktiver wird:
- Die Bemessungsgrundlage steigt pro Jahr auf 10 Mio. €.
- Die Förderquote steigt für KMU auf 35% (vormals 25%).
- Geräte, die für das Projekt nach Ende März 2024 angeschafft werden, können nun anteilig gefördert werden.
- Die Bescheinigung kann nur noch für maximal drei Jahre in die Zukunft beantragt werden.
Nutzen Sie zur Forschungszulage unseren Service für:
- Projektdefinition und Hinweise zur Kostenkalkulation
- Schreiben der Textteile des Antrags
- umfassender Service zur Bearbeitung von Nachforderungen, Widersprüchen und fehlerhaften Bescheiden
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