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Neuerungen bei der steuerlichen Forschungszulage

Die steuerliche Forschungszulage ist nach wie vor eine sehr gute Möglichkeit zur Förderung der F&E-Kosten, die mit den aktuellen Neuerungen für kleine und mittlere Unternehmen sogar noch attraktiver wird:
  • Die Bemessungsgrundlage steigt pro Jahr auf 10 Mio. €.
  • Die Förderquote steigt für KMU auf 35% (vormals 25%).
  • Geräte, die für das Projekt nach Ende März 2024 angeschafft werden, können nun anteilig gefördert werden.
  • Die Bescheinigung kann nur noch für maximal drei Jahre in die Zukunft beantragt werden.
Damit können KMU eine maximale jährliche Förderung von 3,5 Mio. € erhalten. Man kann die Forschungszulage 4 Jahre rückwirkend beantragen, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Kosten entstanden sind. Damit sollten Sie für Ihre FuE-Kosten für das Jahr 2020 nun schnell noch die Bescheinigung beantragen, da die Frist für die Vorlage beim Finanzamt gilt, die den zweiten Schritt des Antragsprozesses ausmacht.
 
Nutzen Sie zur Forschungszulage unseren Service für:
  • Projektdefinition und Hinweise zur Kostenkalkulation
  • Schreiben der Textteile des Antrags
  • umfassender Service zur Bearbeitung von Nachforderungen, Widersprüchen und fehlerhaften Bescheiden